13/1.3.5.3.2 Anordnungsanspruch/Unterhaltsberechnung

Autor: Grün

Materiell-rechtliche Grundlagen

In der Antragsschrift sind wie in einem Hauptsacheantrag die materiell-rechtlichen Grundlagen des Leistungsbegehrens im Einzelnen darzustellen.

Wird Trennungsunterhalt beansprucht, so ist in der Antragsschrift auf die Anspruchsvoraussetzungen des § 1361 BGB abzustellen:

Bestehende Ehe der Beteiligten

Getrenntleben

Bedarf des Unterhaltsberechtigten

Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

(siehe hierzu im Einzelnen Teil 7/3.2.3 ff.)

Im Fall des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wären die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen nach den §§ 1569 ff. BGB darzustellen:

Rechtskräftige Scheidung der Ehe

Erfüllung der Voraussetzungen eines konkreten Unterhaltstatbestands der §§ 1570 ff. BGB

Bedarf des Unterhaltsberechtigten

Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

(siehe hierzu im Einzelnen Teil 7/3.3.2.2 ff.)

Unterhaltsberechnung