13/1.3.6.2.2 Anordnungsanspruch

Autoren: Garbe/Grün

Anspruchsgrundlagen

Anspruchsgrundlage für die (vorläufige) vollständige oder teilweise Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten aus Anlass oder zum Zweck des Getrenntlebens ist § 1361b BGB. Für die Zeit ab rechtskräftiger Scheidung der Ehe ist es § 1568a BGB. Während der Trennungszeit ist ein auf § 985 BGB gestützter Anspruch auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (BGH v. 28.09.2016 - XII ZB 487/15, FamRZ 2017, 22).

Das Schriftsatzmuster (siehe Teil 13/1.3.6.1) stellt auf eine Wohnungszuweisung aus Anlass der Trennung ab.

Ehewohnung

Unter Ehewohnung ist jede Räumlichkeit zu verstehen, die während der Ehe beiden Ehegatten als Unterkunft gedient hat (OLG Hamm v. 23.03.2015 - 4 UF 211/14, NJW 2015, 2349). Es können in einer Ehe auch mehrere Ehewohnungen bestehen.

Unbillige Härte