Autor: Grabow |
Eine ausdrückliche Regelung zur Kostenentscheidung enthalten die §§ 261 - 265 FamFG nicht. Es gelten durch den Verweis in §§ 113 Abs. 1 FamFG die Kostenbestimmungen der §§ 91 ff. ZPO (Zimmermann, FamRZ 2009,
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|