Autor: Grün |
Die Rechtsprechung ist in der Frage, ob für das Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft für das Kind ein der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vorrangiger Verfahrenskostenvorschussanspruch gegen den (Schein-)Vater in Betracht kommt, uneinheitlich. Eine grundsätzliche, von der jeweiligen Leistungsfähigkeit abhängige Verfahrenskostenvorschusspflicht wird teilweise bejaht (OLG Karlsruhe v. 30.08.1995 - 2 W 5/95, FamRZ 1996, 872; OLG Köln v. 10.09.1998 -
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|