16/1 Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Autor: Unger

LPartG

Um gleichgeschlechtlichen Partnern einen rechtlichen Rahmen für eine Lebensgemeinschaft zu geben, in der beide füreinander Verantwortung übernehmen und füreinander einstehen wollen, wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG v. 16.02.2001, BGBl I, 266) geschaffen, das zum 01.08.2001 in Kraft trat. Es regelt die rechtlichen Verhältnisse gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Hinblick auf die unterhaltsrechtlichen, namensrechtlichen, sorgerechtlichen, erbrechtlichen und vermögensrechtlichen Fragen während und nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Zudem regelt es die Aufhebungsvoraussetzungen. Das Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen richtet sich nach den §§ 269 ff. FamFG.

Reformen des LPartG

Nach Inkrafttreten des LPartG erfolgte durch einige Novellierungen eine immer stärkere Angleichung an das Eherecht. Geändert und ergänzt wurde das LPartG zwischenzeitlich durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜG v. 15.12.2004, BGBl I, 3396) zum 01.01.2005. Weitere wichtige Anpassungen erfolgten durch das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts vom 06.02.2005 (BGBl I, 203), und durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I, 3189) sowie durch die am 01.01.2009 in Kraft getretene Reform des Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007 (BGBl I, 122).

Gleichstellung im Steuerrecht