16/2.2 Verbleibender Anwendungsbereich des LPartG

Autor: Unger

Das LPartG findet weiterhin auf bereits bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden, Anwendung.

Das LPartG gewährt eingetragenen Lebenspartnern nach der Gesetzesreform zudem die Möglichkeit, ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln20a LPartG).

Letzte redaktionelle Änderung: 09.10.2017