Autor: Unger |
Das Schriftsatzmuster in Teil 16/5.4.1.1 betrifft einen Aufhebungsantrag nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) LPartG. Hierbei handelt es sich um den Fall der einverständlichen Aufhebung und entspricht damit einer Scheidung nach §§ 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB. Eine Lebenspartnerschaft kann auf Antrag aufgehoben werden, wenn die Lebenspartner seit einem Jahr getrennt leben und beide Lebenspartner die Aufhebung beantragen oder der Antragsgegner der Aufhebung zustimmt.
Nach § 15 Abs. 5 Satz 1 LPartG leben die Lebenspartner getrennt, wenn zwischen ihnen keine besteht und ein Lebenspartner sie will, weil er die . Diese Vorschrift entspricht § Abs. Satz 1 . Überdies bestimmt § Abs. Satz 2 , dass § Abs. Satz 2 (Getrenntleben innerhalb der Wohnung) und § Abs. (keine Unterbrechung der Trennung bei kürzerem Aussöhnungsversuch) entsprechend anwendbar sind. Es kann insoweit also auf die Erläuterungen in Teil verwiesen werden.
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