2/4.1 Verfahrensrecht und materielles Recht

Autor: Götsche

Das Übergangsrecht zum Haushaltssachenrecht ist vergleichbar dem Vermögensrecht (siehe Teil 2/3). Es ist zwischen dem materiellen und dem Verfahrensrecht streng zu trennen.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.01.2014