Autoren: Unger/Osthold |
Eheleute, die sich mit der Absicht tragen, sich scheiden zu lassen oder die auf einen bereits gestellten Scheidungsantrag reagieren müssen, werden sich in aller Regel zunächst mündlich oder fernmündlich um einen Besprechungstermin bemühen.
Bei dieser Gelegenheit sollte die Sekretärin oder Rechtsanwaltsfachangestellte bereits folgende Dinge erfragen:
Vor- und Zunamen des Mandanten |
Telefonnummer und Handynummer |
Anschrift |
E-Mail-Adresse |
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