4/1.1.6.2 Sorge- oder Umgangsrechtssache

Autoren: Unger/Osthold

Elternteile, die eine Sorge- oder Umgangsrechtsregelung wünschen oder die auf einen insoweit bereits gestellten Antrag oder eine ergangene Entscheidung reagieren müssen, werden sich in aller Regel zunächst mündlich oder fernmündlich um einen Besprechungstermin bemühen.

Informationserfassung und Verfahrensförderung

Anlässlich der Terminabstimmung sollte die künftige Mandantschaft durch das Büro bereits darauf hingewiesen werden, bestimmte Unterlagen zur Besprechung mitzubringen. Als hilfreich hat es sich dabei erwiesen, ihr ein Merkblatt über die maßgeblichen Unterlagen auszuhändigen oder mit einer schriftlichen Bestätigung des Besprechungstermins zukommen zu lassen. Das hier vorgeschlagene Mandantenmerkblatt eignet sich sowohl zur Vorbereitung des ersten Mandantengesprächs als auch zur weiteren Informationserfassung im Verlauf der späteren Mandatsbearbeitung.

Praxishinweis