4/1.2.2.2 Schlüsselgewaltgeschäfte nach § 1357 BGB

Autor: Osthold

Mit der Trennung endet die automatische schuldrechtliche Mitverpflichtung des anderen Ehegatten über die sogenannte Schlüsselgewalt nach § 1357 Abs. 3 BGB bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs. Dies hat einige Konsequenzen. Folgende Fälle sind besonders praxisrelevant:

Energielieferungsverträge für die Ehewohnung