Autor: Osthold |
Zum Teil können sich bei Auslandsbezügen noch Besonderheiten ergeben. Hiernach sollte der Rechtsanwalt sich erkundigen. Daher sollte immer die Staatsbürgerschaft beider Ehegatten erfragt und nach möglichen Gerichtsverfahren in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung gefragt werden. So gibt es etwa bei italienischen Staatsangehörigen die Möglichkeit, dass ein Gericht bereits eine Entscheidung zur dauerhaften Trennung ohne Auflösung des Ehebands getroffen hat. Im italienischen Recht erfolgt die Scheidung nämlich grundsätzlich in einer Art zweistufigem Verfahren (vgl. dazu etwa Cubeddu Wiedemann/Henrich, FamRZ 2015,
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|