4/2.2.3.2 Erläuterungen zum Musterschreiben

Autor: Osthold

Streit über Kindesunterhalt

Im Rahmen einer Scheidung wird ein streitiges Kindesunterhaltsverfahren eher die Ausnahme bilden. Häufig ist der Unterhalt bereits anlässlich der Trennung festgelegt oder sogar tituliert worden, so dass eine gerichtliche Geltendmachung für den Fall der Scheidung meistens entbehrlich ist. Das Musterschreiben kann also mit den entsprechenden Änderungen auch für eine Regelung des Kindesunterhalts nach Trennung verwendet werden. Anders als beim nachehelichen Unterhalt, der als Geschiedenenunterhaltsanspruch anderen Voraussetzungen unterliegt als der Trennungsunterhalt, besteht eine solche Nichtidentität beim Kindesunterhalt nicht. Ein während der Trennung geschaffener Kindesunterhaltstitel wirkt also über die Rechtskraft der Scheidung hinaus.

Allerdings kann sich ein Streit über die Höhe des Kindesunterhalts in den Fällen ergeben, in denen noch keine Titulierung erfolgt ist oder man wegen veränderter Verhältnisse über die bisherige Unterhaltshöhe uneinig geworden ist. Auch aus einem Obhutswechsel kann sich die Notwendigkeit einer Unterhaltsfestlegung ergeben. Vielfach ist es auch nur der Wunsch eines Elternteils, mit einem Unterhaltstitel die nötige Sicherheit zu erlangen.

Der Kindesunterhalt für die Zeit nach der Scheidung kann (wie sonst auch) in Form einer vollstreckbaren Urkunde tituliert werden.

Titulierungsmöglichkeiten