4/2.2.4.2 Erläuterungen zum Musterschreiben

Autoren: Unger/Osthold

Nichtidentität von Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Der Trennungsunterhaltsanspruch eines Ehegatten nach § 1361 BGB endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Er kann also nicht im Scheidungsverbund geltend gemacht werden.