5/3.6.3 Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Beschwerdeverfahren

Autor: Weiberg

Ändern sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse während des Beschwerdeverfahrens, z.B. infolge eines geänderten Einkommens, ist dies zu berücksichtigen. Entscheidend sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bewilligungsentscheidung. Für den Fall einer sofortigen Beschwerde ist der Zeitpunkt der Abhilfeentscheidung oder, bei Nichtabhilfe, die Beschwerdeentscheidung maßgebend (OLG Brandenburg v. 03.08.2019 - 13 WF 184/19).

Letzte redaktionelle Änderung: 15.05.2023