5/5.11 Stellungnahme im VKH-Prüfungsverfahren

Autor: Weiberg

Immer noch hoch umstritten ist, ob einem Beteiligten, der im VKH-Prüfungsverfahren keine Stellungnahme abgegeben hat, nach Rechtshängigkeit die Gewährung von VKH für die eigene Verteidigung wegen Mutwilligkeit verweigert werden kann.

Grundsätzlich keine Verpflichtung