5/9.2.5 Fehlende Voraussetzungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Autor: Weiberg

Der bis 31.12.2013 gültige § 124 Nr. 3 ZPO eröffnete dem Gericht jedenfalls nicht die Möglichkeit, die bereits bewilligte VKH nur aufgrund nunmehr anderer Beurteilung der bei der Bewilligung zugrunde gelegten Verhältnisse aufzuheben (OLG Saarbrücken, FamRZ 2009, 1851). Die Neufassung des § 124 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zum 01.01.2014 bringt insoweit keine Änderung. § 124 Abs. 1 Nr. 3 ZPO setzt nicht voraus, dass die falschen Angaben zu einer unrichtigen Bewilligung geführt haben (OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 2027).

Letzte redaktionelle Änderung: 02.06.2022