6/1.3.2.4 Ehewohnung, § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 erste Alternative FamFG

Autor: Krüger

Streit um Ehewohnung

Besteht unter den Ehegatten Streit darüber, wem die eheliche Wohnung nach Rechtskraft der Scheidung zusteht, ist ein Folgesachenantrag nach § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 erste Alternative FamFG angezeigt. Das gilt auch, wenn sich die Ehegatten untereinander zwar einig sind, aber ein Vermieter oder ein sonstiger Drittbeteiligter (z.B. Miteigentümer oder Arbeitgeber bei einer Werkswohnung) seine Zustimmung zu der gewünschten Regelung verweigert.

Wohnungsüberlassungsanspruch

Der Wohnungsüberlassungsanspruch ist auf § 1568a BGB zu stützen. Danach kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maß angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht.

Verfahrensrechtliche Regelungen