7/2.3.2.2.8.3 Privilegiert volljährige Kinder

Autoren: Götsche/Knoche

Eine besondere Stellung beim Volljährigenunterhalt nehmen die privilegiert volljährigen Kinder ein.

Voraussetzungen der Privilegierung im Überblick

Unter vier Voraussetzungen ist ein volljähriges Kind als privilegiert Volljähriger zu behandeln (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB):

1.

das volljährige Kind ist noch nicht 21 Jahre alt und

2.

das volljährige Kind ist noch unverheiratet und

3.

das volljährige Kind wohnt noch im Haushalt eines Elternteils und

4.

das volljährige Kind nimmt noch an der allgemeinen Schulausbildung teil.

Alter und Status des Kindes