Autor: Knoche |
Die vorangestellten Ausführungen treffen zunächst auch auf behinderte volljährige Kinder zu. Diese werfen in der Bedarfsermittlung aber besondere Probleme auf.
Zum Bezug von Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII durch das behinderte Kind siehe Teil 7/2.3.2.2.10.3.4. Zur Möglichkeit einer Vermögensbildung siehe OLG Karlsruhe, FamRZ 2001,
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