Autor: Viefhues |
Die Berechnung des Vorsorgeunterhalts wird wie folgt durchgeführt (nach Clausius, in: jurisPK- BGB, § 1578 Rdnr. 138; Werte 2022; siehe auch das Berechnungsbeispiel bei Rubenbauer/Dose, FamRZ 2020,
Bei der Berechnung ist zu unterscheiden, ob der unterhaltsbeteiligte Ehegatte lediglich Erwerbseinkommen bezieht oder über weitere Einkünfte z.B. aus Kapitalnutzung (Mieteinkünfte, Pacht, Dividenden) verfügt.
BerechnungsbeispielAltersvorsorgeunterhalt - nur Erwerbseinkommen 1. Stufe: Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts
2. Stufe (Neuberechnung des Elementar- und des Gesamtunterhalts)
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