7/3.19 Berechnungsbeispiele zum Vorsorgeunterhalt

Autor: Viefhues

Die Berechnung des Vorsorgeunterhalts wird wie folgt durchgeführt (nach Clausius, in: jurisPK- BGB, § 1578 Rdnr. 138; Werte 2022; siehe auch das Berechnungsbeispiel bei Rubenbauer/Dose, FamRZ 2020, 1974).

Bei der Berechnung ist zu unterscheiden, ob der unterhaltsbeteiligte Ehegatte lediglich Erwerbseinkommen bezieht oder über weitere Einkünfte z.B. aus Kapitalnutzung (Mieteinkünfte, Pacht, Dividenden) verfügt.

Berechnungsbeispiel

Altersvorsorgeunterhalt - nur Erwerbseinkommen

1. Stufe: Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

Schritt 1 (Ermittlung des vorläufigen Elementarunterhalts):

 

Einkommen des Unterhaltspflichtigen

3.000,00 €

Einkommen des Bedürftigen

2.000,00 €

Gesamteinkommen

5.000,00 €

Bedarf nach Halbteilung

2.500,00 €

abzgl. Eigeneinkommen des Bedürftigen

-2.000,00 €

vorläufiger Elementarunterhalt

500,00 €

 

 

Schritt 2 (Ermittlung des fiktiven Bruttoentgelts):

 

Zuschlag nach Bremer Tabelle

13 %

ergibt

65,00 €

fiktives Bruttoarbeitsentgelt

565,00 €

 

 

Schritt 3 (Ermittlung des Altersvorsorgeunterhalts):

 

Beitragssatz

18,60 %

Altersvorsorgeunterhalt

105,09 €

2. Stufe (Neuberechnung des Elementar- und des Gesamtunterhalts)

Unterhaltsrelevantes Einkommen des Verpflichteten

3.000,00 €

abzgl. des Altersvorsorgeunterhalts des Bedürftigen von

-105,09 €

verbleiben

2.894,91 €

berücksichtigungsfähiges Erwerbseinkommen des Bedürftigen

2.000,00 €

Gesamteinkommen

4.894,91 €