7/3.20.3.2 Ehebedingte Nachteile: Definition des Nachteils

Autor: Viefhues

Einschränkung der beruflichen Möglichkeiten

Der Nachteil besteht darin, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte in seinen Möglichkeiten eingeschränkt ist, seinen unterhaltsrechtlichen Bedarf durch eigene Erwerbstätigkeit selbst sicherstellen zu können. Dieser Nachteil bezieht sich folglich auf die Gegenwart und die Zukunft. Der Gesetzeswortlaut gibt folgende Vorgabe:

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen.

Es geht damit in erster Linie darum, ob und ggf. wie lange die beruflichen Möglichkeiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten aufgrund der Restriktionen durch die Ehe eingeschränkt sind und er dadurch nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, Einkommen zu erzielen. Ehebedingte Nachteile liegen folglich nur da vor, wo die unterhaltsberechtigte Person nicht "ihr eigenes Geld" verdienen kann. Abzustellen ist dabei auf das - fiktive - Einkommen des Unterhaltsberechtigten in seinem - fiktiven - Lebensverlauf als lediger kinderloser Erwerbstätiger in seinem gelernten und früher ausgeübten Beruf.