Autor: Mayer |
PraxishinweisEs empfiehlt sich, in einem außergerichtlichen Anschreiben an den Ehegatten des Mandanten, mit dem dieser aufgefordert wird, bestimmte Gegenstände des Haushalts an den Mandanten herauszugeben (siehe Teil 8/2.2.3.2), von langwierigen Rechtsausführungen abzusehen. Die Bedeutung der Haushaltsteilung ist dem Adressaten i.d.R. klar. Hält er sie nicht für billig oder hat andere Einwendungen, wird er diese mitteilen oder sie sind im Gerichtsverfahren zu klären. |
Zur Vermeidung späterer Unklarheiten oder Nachforderungen wird die Haushaltsteilung mit einer Vereinbarung enden, die der Mandant beim Übergabetermin unter Umständen selbst schließen kann.
PraxishinweisDer Mandant muss allerdings vom Anwalt vorher über deren Bedeutung beraten werden. |
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