Autoren: Götsche/Kretzschmar |
Das VersAusglG trat gem. Art. 23 Satz 1 VAStrRefG am 01.09.2009 in Kraft. Das Übergangsrecht des VA findet sich einerseits in Art.
VA-Sachen, die ab dem 01.09.2009 eingeleitet worden sind bzw. werden, richten sich immer nach neuem Recht. Es kommt nicht darauf an, ob eine isolierte VA-Sache oder - was in der Praxis der häufigste Fall ist - ein Scheidungsverfahren, in dem der VA von Amts wegen im Verbund zu entscheiden ist (§ 137 Abs. 1 und 2 Satz 2 FamFG), eingeleitet wird.
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