Autor: Petersen |
In der Praxis hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:
1. | Erstberatung:
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2. | Zeitgleich:
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3. | Übermittlung der Auskünfte des Gegners an Mandanten mit der Bitte um Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit | ||||||
4. | Vorläufige Anspruchsberechnung als Grundlage des ausführlichen Mandantengesprächs | ||||||
5. | Schriftliche Anspruchsberechnung an Mandanten übersenden mit der Bitte um Überprüfung, ggf. Korrektur oder Ergänzung und schriftliche Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit | ||||||
6. | Besprechung der Ergebnisse und des weiteren Vorgehens mit Mandanten | ||||||
7. | Außergerichtliche Zahlungsaufforderung an Gegner | ||||||
8. | Erforderlichenfalls letztes Mandantengespräch im außergerichtlichen Stadium je nach bisheriger Entwicklung:
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