8/5.6.2 Strategie

Autor: Petersen

Das Zugewinnausgleichsrecht ist wie kaum ein anderes Gebiet des Familienrechts von Strategie und Taktik geprägt. Das weiß auch die andere Seite. Daher ist es unerlässlich, eine Strategie zu entwickeln, sie dem Mandanten zu erklären, sie je nach Stand der Auskünfte anzupassen und zu besprechen. Der Mandant muss immer wissen, was der Rechtsanwalt vorhat und weshalb.

Insbesondere folgende Gesichtspunkte spielen eine Rolle:

Geltendmachung der Auskünfte, abgestuftes Vorgehen

Praxishinweis

Empfehlenswert ist, sich zunächst ein sorgfältiges Bild über die Kenntnis des Mandanten zum (beispielsweise) Endvermögen des Gegners zu machen. Diese Informationen sollten zunächst keinesfalls preisgegeben werden, da sie dazu dienen, den Wahrheitsgehalt der gegnerischen Auskunft zu überprüfen.

Beispiel

F kann beweisen, dass M im Endvermögen eine Lebensversicherung hat, denn sie hat sich vor dem Auszug Kopien von den Unterlagen gefertigt, wovon M wiederum nichts weiß. M geht deshalb davon aus, dass F sich in vollständiger Beweisnot befindet. Er gibt in seiner Auskunft zum Endvermögen zwar verschiedene Positionen an, jedoch nicht die genannten.