8/5.6.4 Anspruchsberechnung

Autor: Petersen

Die vom Mandanten und seinem Ehepartner übermittelten Informationen sollten zunächst in vorläufigen Berechnungen zusammengefasst, dann dem Mandanten zur Prüfung übersandt und anschließend mit dem Mandanten in einem weiteren Gespräch erörtert und abschließend abgestimmt werden. Auch die darauf überarbeitete Aufstellung sollte dem Mandanten erneut zur Prüfung und Freigabe übermittelt werden, um eine verbindliche Grundlage für das weitere Vorgehen zu haben, ehe diese an die Gegenseite oder das Gericht übermittelt werden.

Praxishinweis