8/5.8.1 Verbundverfahren oder isoliertes Verfahren?

Autor: Petersen

Der Entscheidung über das gerichtliche Vorgehen (Verbundverfahren oder isoliertes Verfahren) kommt im Einzelfall erhebliche Bedeutung zu (einen Überblick über die Vor- und Nachteile des jeweiligen Verfahrens bietet die Checkliste in Teil 8/5.1.2). Der Mandant kann je nach Wahl der Strategie viel Geld gewinnen oder verlieren, sich erhebliche psychische Belastungen ersparen oder aber sich solchen unnötig aussetzen. Häufig besteht das Hauptproblem darin, dass die geäußerten (subjektiven) Wunschvorstellungen des Mandanten der Verwirklichung seiner eigenen (objektiven) Interessen unmittelbar widersprechen. Das ist angesichts seiner persönlichen und psychologischen Ausnahmesituation verständlich, ändert jedoch an den Beratungspflichten des Anwalts nichts. Manchmal wünscht ein Mandant "Alles, und zwar sofort", inklusive Scheidung, Folgesachenregelungen und persönlichem Triumph. Ein anderer wünscht die Verschleppung des Verfahrens auf allen Ebenen; Hauptsache, der andere leidet.

Praxishinweis