8/5.9.6 Ausschluss des vorzeitigen Zugewinns im Voraus

Autor: Petersen

Vertragliche Vereinbarungen

Der Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich kann nicht im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt, jedoch erweitert werden (Grüneberg/Siede, BGB, § 1386 Rdnr. 3).

Letzte redaktionelle Änderung: 14.11.2023