9/3.1.4.3 Vorbemerkung

Autor: Grabow

Fragen im Zusammenhang mit den Konten der Ehegatten haben bei einer Trennung und möglichen Ehescheidung eine erhebliche Bedeutung.

Praxishinweis

Fragen im Zusammenhang mit den Konten der Ehegatten sollten ihrer erheblichen Bedeutung wegen bereits zu Beginn der Mandatsbearbeitung thematisiert werden.

Dabei sind unterschiedliche Konstellationen denkbar.

Berichtet der Mandant, ohne sein Wissen habe der Ehegatte über Konten verfügt, ist der Klärungsbedarf bereits angesprochen; die anwaltliche Tätigkeit richtet sich daran aus. Erwähnt der Mandant von sich aus die in der Ehe vorhandenen Konten nicht, muss dies nicht bedeuten, dass es keinen Regelungsbedarf gibt.

Praxishinweis

Aufgrund der anwaltlichen Pflicht einer umfassenden rechtlichen Beratung ist zu empfehlen, den Mandanten danach zu befragen, ob die Konten schon getrennt sind, ob es (noch) Gemeinschaftskonten gibt, wie die Verfügungsbefugnis geregelt ist, wer Einzahlungen vornimmt etc. Dabei spielt der Zeitpunkt der anwaltlichen Beratung eine Rolle, d.h., ob diese stattfindet, wenn die Ehegatten bereits getrennt sind, sich der Mandant mit Trennungsabsichten trägt oder der andere Ehegatte seinerseits dem Mandanten seinen Trennungsentschluss mitgeteilt hat. Siehe dazu auch die Checkliste in Teil 9/3.1.4.1.