9/4.5.4.1 Keine gesetzliche Regelung

Autoren: Nickel/Zempel

Das Verhältnis zwischen Forderungszwangsversteigerung und Teilungsversteigerung ist gesetzlich nicht geregelt:

Wird vorrangig eine Forderungszwangsversteigerung durchgeführt und der Zuschlag erteilt, entfällt die Gemeinschaft am Grundstück und das Teilungsversteigerungsverfahren ist aufzuheben.

Wird hingegen vorrangig die Teilungsversteigerung durchgeführt, bleibt die Forderungszwangsversteigerung hiervon unberührt. Allerdings muss der Erwerber die Kreditverbindlichkeit übernehmen, das Recht des Kreditinstituts bleibt bestehen.

Letzte redaktionelle Änderung: 03.12.2018