Autoren: Nickel/Zempel |
Für den Versteigerungsantrag existiert keine besondere Form (Kogel, 3. Aufl. 2016, Rdnr. 60). Die Teilungsversteigerung wird gem. §§
BeispielIm Grundbuch ist A als Eigentümer zu einem Bruchteil von 1/3, daneben sind hinsichtlich des restlichen Anteils B und C zu je 1/3 in ungeteilter Erbengemeinschaft eingetragen. Da B und C eine Erbengemeinschaft bilden, können diese das gesamte Grundstück und damit auch den von A betroffenen 1/3-Anteil zur Versteigerung bringen und müssen nicht zuvor den restlichen 2/3-Anteil der Erbengemeinschaft teilen. |
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