9/4.5.9.1 Ausgangslage

Autoren: Nickel/Zempel

Liegen keine Schutzanträge der Beteiligten bzw. positiven rechtskräftigen Entscheidungen über den Verkehrswert vor, leitet das Gericht regelmäßig das sogenannte Wertermittlungsverfahren ein.

Letzte redaktionelle Änderung: 03.12.2018