Autoren: Nickel/Zempel |
Um Probleme bei der Wertermittlung zu vermeiden, sollten bereits vorhandene Gutachten schon mit dem Versteigerungsantrag eingereicht werden. Denn schließlich sind alle zur Wertermittlung zu beschaffenden und vorgelegten Unterlagen zu würdigen. In Betracht kommen daher u.a. auch private Schätzgutachten von Beteiligten, der Brandversicherungseinheitswert oder frühere Verkaufspreise oder Richtwerte nach §
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