Autoren: Nickel/Zempel |
Nach §
Bei der Versteigerung eines Erbbaurechts ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich, die auch gerichtlich ersetzt werden kann. Die Versteigerung eines Wohnungseigentums setzt die Zustimmung des Verwalters oder evtl. anderer Wohnungseigentümer voraus, sofern dies als Inhalt des Sondereigentums vereinbart wurde (§
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