Autoren: Nickel/Zempel |
Beispiel(nach Kogel, 3. Aufl. 2016, Rdnr. 419) Das Grundstück der ehemaligen Eheleute M und F ist für 255.000 € (Bargebot) versteigert worden. Verfahrenskosten und öffentlichen Lasten betragen 5.000 €. Eine Grundschuld in Abt. III Nr. 1 i.H.v. 100.000 € bleibt bestehen. Auf dem 1/2-Anteil der Ehefrau sind weitere 30.000 € zugunsten von X eingetragen, die nach den Versteigerungsbedingungen erlöschen. Ein Dritter ersteigert das Haus.
Sofern sonstige Ansprüche unter den Beteiligten nicht zu regulieren sind, sieht die materiell-rechtliche Verwertung wie folgt aus:
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