Autoren: Nickel/Zempel |
Beispiel Abwandlung |
(nach Kogel, 3. Aufl. 2016, Rdnr. 421) M ist zu 3/4, F zu 1/4 als Miteigentümer eingetragen.
Um nicht "Äpfel mit Birnen zu vergleichen", muss der Ausgleichsanspruch zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Miteigentumsanteile "auf eine Höhe gebracht" werden (Kogel, 3. Aufl. 2016, Rdnr. 492; siehe Teil 9/4.6.7.8 unter (3) Feststellung der relativen Belastung). Da der Miteigentumsanteil von M dreimal so groß ist wie der von F, steht ihm ein Ausgleichsanspruch in Höhe des dreifachen Betrags und damit 90.000 € zu. Daher ist materiell-rechtlich wie folgt zu verteilen:
Der Restbetrag i.H.v. 250.000 - 30.000 - 90.000 = 130.000 € ist im Verhältnis 1/4 zu 3/4 zu teilen, so dass hiervon erhalten:
|
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|