Autoren: Nickel/Zempel |
Anders als der Zuschlagsbeschluss hat der Teilungsplan nicht die Wirkung eines Richterspruchs, sondern enthält nur formelle Entscheidungen (Storz/Kiderlen, 6. Aufl. 2016, C 9.2 m.w.N.). Sachliche Einwendungen gegen den Teilungsplan können mit dem Widerspruch gem. §
Neben dem ausdrücklich erklärten Widerspruch gilt auch die Anmeldung eines Anspruchs vor dem Termin als Widerspruch gegen den Teilungsplan, sofern dieser Anspruch nicht antragsgemäß in den Plan aufgenommen worden ist (§
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|