Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens in der Beschwerdeinstanz
OLG Bremen, Beschluss vom 20.12.2013 - Aktenzeichen 4 UF 190/13
DRsp Nr. 2014/2472
Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens in der Beschwerdeinstanz
Die Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens von einem Beschwerdegericht an ein anderes Beschwerdegericht wegen eines Aufenthaltswechsels von Mutter und Kind während des laufenden Verfahrens kommt nicht in Betracht.
Eine Übernahme des Verfahrens vom Oberlandesgericht München wird abgelehnt.