Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 09.01.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo vom 03.01.2019 abgeändert.
Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers und Beschwerdeführers gegen den Richter am Amtsgericht T wird für begründet erklärt.
I.
Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren um Ehegattenunterhalt.
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