Auf die Beschwerden beider Kindeseltern und unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 27.04.2018 -
Die Abholung der Kinder in der Schule gemäß Ziff. 1. des Beschlusses vom 27.04.2018 erfolgt zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums steht es dem Vater frei, wann er die Kinder abholt.
Von den Schulferien verbringen die Kinder in entsprechender Anwendung der bisherigen Regelung nunmehr jeweils die erste Hälfte bei der Mutter und die zweite Hälfte beim Vater mit Ausnahme der Sommerferien, in denen die erste Hälfte beim Vater und die zweite Hälfte bei der Mutter verbracht wird.
Unbeschadet hiervon gilt - klarstellend - für die hohen Feiertage weiterhin Ziff. V. b. der Regelung gemäß dem Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 23.02.2017 (
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