AG Deggendorf - Beschluß vom 07.08.1984 (XVI 9/84) - DRsp Nr. 1996/23410
AG Deggendorf, Beschluß vom 07.08.1984 - Aktenzeichen XVI 9/84
DRsp Nr. 1996/23410
Die Annahme eines Volljährigen darf auch bei Vorhandensein von Kindern des Annehmenden schon ausgesprochen werden, wenn sie unter Berücksichtigung von deren Interessen noch sittlich gerechtfertigt ist.