AG Groß Gerau - Beschluß vom 06.07.1994 (71 F 251/94) - DRsp Nr. 1995/6425
AG Groß Gerau, Beschluß vom 06.07.1994 - Aktenzeichen 71 F 251/94
DRsp Nr. 1995/6425
Ist ansonsten ein ausreichendes Umgangsrecht des umgangsberechtigten Elternteils mit einem (2 1/2 jährigen) Kind gewährleistet, so ist es nicht Aufgabe des Familiengerichtes darüber zu entscheiden, ob die für oder gegen eine Übernachtung des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil sprechenden Gründe überwiegen.