AG Groß Gerau - Beschluß vom 17.11.1994 (71 F 687/93) - DRsp Nr. 1995/6478
AG Groß Gerau, Beschluß vom 17.11.1994 - Aktenzeichen 71 F 687/93
DRsp Nr. 1995/6478
Eine bei einverständlicher Scheidung vor dem Familiengericht getroffene Unterhaltsregelung stellt auch dann einen Vollstreckungstitel i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1ZPO dar, wenn beim Abschluß der Vereinbarung ein Ehegatte anwaltlich nicht vertreten war.