AG Rheinbach - Urteil vom 29.10.1991 (6 C 251/91) - DRsp Nr. 1996/3496
AG Rheinbach, Urteil vom 29.10.1991 - Aktenzeichen 6 C 251/91
DRsp Nr. 1996/3496
Der Unterhaltsbedarf pflegebedürftiger Eltern besteht in Höhe der durch die Rente nicht gedeckten Pflegekosten.Verbleibt einem unterhaltspflichtigen Kind unter Berücksichtigung des Unterhaltsanspruches von dessen Ehefrau ein Betrag von 1598 DM, so ist der angemessene Eigenbedarf gedeckt.