Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1) und zu 2) beantragen, im Königreich Thailand ergangene Adoptionsentscheidungen nach dem Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) in Deutschland anzuerkennen sowie die rechtlichen Wirkungen der Adoptionen festzustellen.
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