I. Die deutsche Staatsangehörige W. und der kanadische Staatsangehörige M. schlossen am 3. August 1956 in Montreal/Kanada die Ehe. Sie lebten in Kanada, bis die Ehefrau sich im Jahre 1964 von ihrem Ehemann trennte und zu ihrer Mutter nach Deutschland zurückkehrte. Am 19. Februar 1975 wurde ihr dort auf Veranlassung des Superior Court in Montreal/Kanada der Scheidungsantrag des Ehemannes auf dem Postwege übermittelt (Einschreiben mit Rückschein, den die Mutter unterzeichnete). Sie blieb gegenüber dem Gericht untätig. Die Ehescheidung wurde sodann durch das kanadische Gericht zunächst vorläufig, dann endgültig ausgesprochen (Entscheidungen vom 28. Oktober 1975 und 19. Februar 1976).
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