Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung unter Einbeziehung einer anderweitigen Verurteilung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg. Das Landgericht hat sich mit der Frage, ob der Angeklagte vom Versuch der Vergewaltigung strafbefreiend zurückgetreten ist, nicht in einer Weise auseinandergesetzt, die rechtlicher Prüfung standhält.
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