Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird die Sache unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses des Amtsgerichts Nauen vom 16.12.2019 an das Amtsgericht zurückverwiesen.
1. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Anordnung einer Ratenzahlung für Verfahrenskostenhilfe in einem Scheidungsverfahren.
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