Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 17.07.2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.011,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligte zu 1. - die Deutsche Rentenversicherung Bund - begehrt die Abänderung des Ausspruchs zum Versorgungsausgleich.
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